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Rechtsanwalt Burim Agushi
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Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und persönlicher Betreuer für Privatpersonen und Unternehmen / Autohäuser sowie die Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts / Verkehrsstrafrechts und des Arbeitsrechts ermöglichen es mir, Ihnen eine optimale Rechtsvertretung zu gewährleisten. Durch die juristische Expertise und Erfahrung eines Fachanwalts haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Weiterlesen…
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VERKEHRSRECHT
Schadensersatzrecht
Hierzu gehören die (vorgerichtliche und gerichtliche) Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Bei einem Verkehrsunfall muss insofern unterschieden werden zwischen einem Sachschaden (also Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und dergleichen) und einem Personenschaden…
ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.
Das Arbeitsrecht regelt u.a. folgende…
VERSICHERUNGSRECHT
Versicherungsrecht:
Das Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer und befasst sich mit allen Problemen rund um den Versicherungsvertrag. Es umfasst dabei u.a. folgende Versicherungsgebiete: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, private Krankenversicherung …
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MEINE KANZLEI
Ich unterstütze Sie professionell und beantworte im Rahmen einer Erstberatung gerne Ihre Fragen in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Ich erläutere Ihnen die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung oder der Abwehr von etwaigen Ansprüchen gegen Sie. Meine langjährige Erfahrung im Verkehr- und Arbeitsrecht hat gezeigt, dass es sich meistens lohnt, gegen die Versicherung oder eine Kündigung vorzugehen. Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich der Schadensabwicklung kenne ich die Tricks und die Praktiken der Versicherungen.
Sofern Sie mich mandatieren, übernehme ich für Sie die Korrespondenz mit der Gegenseite oder den Gerichten. Sie erhalten Abschriften von allen gewechselten Schriftsätzen und bleiben so über den Fortgang der Angelegenheit jederzeit informiert.
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich freue mich auf Sie.
Schadensersatzrecht
Hierzu gehören die (vorgerichtliche und gerichtliche) Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Bei einem Verkehrsunfall muss insofern unterschieden werden zwischen einem Sachschaden (also Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und dergleichen) und einem Personenschaden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten etc.)
Kaufrecht / Sachmängelgewährleistungsrecht / Leasingrecht
Haben Sie eine Sache (z.B. ein Auto) erworben und festgestellt, dass es mit Mängeln behaftet ist, haben Sie folgende Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer: (1) Nacherfüllung (Beseitigung der Mängel); (2) Minderung des Kaufpreises oder (3) Rücktritt vom Kaufvertrag; (4) Schadensersatzansprüche.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr. Hierzu gehören u.a.: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz etc.
Ordnungswidrigkeitsrecht
Gegenstand des OWiG ist die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten. Hierzu zählen u.a.: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Sicherheitsabstandmessungen, Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons (Handyverstoß) etc.
Verkehrsverwaltungsrecht
Hier ist von besonderer Bedeutung das Recht der Fahrerlaubnis. In bestimmten Fällen kann oder muss die Verwaltungsbehörde dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entziehen. Anders als bei zeitlich befristeten Fahrverboten wird hier der Führerschein nicht nach Ablauf einer Frist automatisch zurückgegeben. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Es muss deshalb ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei der Neubeantragung kann zusätzlich eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um Probleme bei der Entziehung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug.
Versicherungsrecht
Hier geht es vor allem um versicherungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einer Straftat oder einem Verkehrsunfall. Die Versicherung, welche den Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug reguliert hat, kann unter bestimmten Bedingungen den Versicherungsnehme in Regress nehmen.
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.
Das Arbeitsrecht regelt u.a. folgende Streitigkeiten:
- Kündigung (verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung)
- außerordentliche, fristlose Kündigung, Änderungskündigung
- Abfindungen
- Lohn und Gehalt, Überstundenausgleich
- Urlaubsansprüche
- Arbeitszeugnisse
- Mobbing, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Das Arbeitsgericht ist zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist anhand verschiedener Kriterien zu bestimmen. Zum einen ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz der beklagten Partei liegt. Sofern Sie Ihren Arbeitgeber verklagen, kommt es also auf seinen Sitz an. Handelt es sich bei ihm um eine einzelne Person, ist sein Wohnsitz entscheidend. Handelt es sich hingegen um eine Gesellschaft (bspw. KG, GmbH, AG), ist der Gesellschaftssitz maßgeblich, §§ 13, 17 ZPO.
Zum anderen ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet bzw. zuletzt verrichtet hat, § 48 Abs. 1 a ArbGG.
Von entscheidender Bedeutung bei Kündigungsschutzklagen ist die Vorschrift des § 4 S.1 KSchG. Danach muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, § 7 KSchG. Ob sie tatsächlich wirksam oder unwirksam war, ist dann irrelevant und wird nicht mehr überprüft. Die Frist ist daher unbedingt einzuhalten. Sollten Sie beabsichtigen, gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisse vorzugehen, ist die o.g. Frist zwingend einzuhalten. Bei Fristversäumnis besteht noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Frist unverschuldet versäumt worden ist. Sofern Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen wollen, sollten dieser zeitnah nach Erhalt der Kündigung kontaktiert werden.
Das Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer und befasst sich mit allen Problemen rund um den Versicherungsvertrag. Es umfasst dabei u.a. folgende Versicherungsgebiete: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, etc..
Regelmäßig kommt es vor, dass Versicherungen die Zahlung ablehnen oder die Entscheidung über die Zahlung verzögern. Zusätzlich kommt es vor, dass Versicherungen die Leistung verweigern, indem sie den Versicherungsnehmer mit der Verletzung von vermeintlichen vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichten konfrontieren oder den Eintritt eines Versicherungsfalles und damit die Leistungsverpflichtung bestreiten.
Die Folgen einer Leistungsverweigerung, einer Kündigung des Vertrages, eines (nachträglichen) Widerrufs des Versicherungsvertrages oder eines Rücktritts können Versicherungsnehmer in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Denn nach einem Versicherungsfall hat die Regulierung durch den Versicherer häufig existentielle Bedeutung.
Das Versicherungsrecht hat vielfältige Rechtsgrundlagen. Gegenstand des Versicherungsvertrages sind neben den gesetzlichen Regelungen noch unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Die Bearbeitung eines versicherungsrechtlichen Mandats setzt daher besondere Kenntnisse der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der aktuellen Rechtsprechung voraus.
Lassen Sie Ihre Ansprüche und Ihre Ablehnung rechtlich überprüfen. Es lohnt sich zu kämpfen.
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